Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Sehr geehrter Herr Fischer, in unserer Fraktionssitzung haben wir lange über eine pauschale Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende diskutiert.
Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Grüne nicht davon betroffen sind, da wir keinen Ausschussvorsitzenden stellen. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Vorsitzende stärker gefordert ist als die übrigen Ausschussmitglieder. Deshalb finden wir ein doppeltes Sitzungsgeld gerechtfertigt, leider gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Das Ministerium weist in dem Erlass „ zur Anwendung und Auslegung des §46 Gemeindeordnung NRW“ darauf hin, dass grundsätzlich alle Vorsitzende von Ausschüssen des Rates und Kreistages, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in den kommunalen Vertretungen erhalten. Dass nach Genese und Zweckrichtung des §46 GO NRW die Frage, welche Ratsausschüsse von der Gewährung einer Aufwandsentschädigung an den jeweiligen Vorsitzenden ausgenommen werden können, nicht in das unbegrenzte freie Ermessen des Rates gestellt ist.

In unseren Augen ist das ganze System der Entschädigung nicht gerecht, z.B. dass die Geschäftsführer der unterschiedlichen Fraktionen unterschiedliche Stunden bewilligt bekommen, obwohl die Arbeit für alle gleich ist. Außerdem ist es so, dass Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wöchentliche Fraktionssitzungen haben und durch die freiwillige Deckelung auf 20 abzurechnende Fraktionssitzungen auf einen Großteil der Sitzungsgelder verzichtet. Zusätzlich verzichten wir schon immer auf die Auszahlung der Fahrtkosten. Sämtliche Mandatsträger spenden die Hälfte der Aufwandsentschädigung an den Ortsverband.

Aufwandsentschädigung für Aufssichtsvorsitzende 30.01.17

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