Nach den rassistischen Äußerungen zweier AfD-PolitikerInnen stellt sich die Frage: Wo beginnt und wo endet die Meinungsfreiheit?
Die Basis des Zusammenlebens der Menschen in Deutschland ist unser Gesellschaftsvertrag, das Grundgesetz. Im Artikel 5 heißt es zwar: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Demgegenüber stehen die Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) und 3 („Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“).