Die Genehmigung zur Nutzung eines nach § 62 des Landschaftsgesetzes NRW geschützten Biotops am Galgenberg für eine Hundeprüfung, an der über 70 Mitglieder des Deutschen Retriever Clubs teilgenommen haben, halten wir für rechtswidrig. Dieses Gewässer ist eines der bedeutendsten Amphibienlaichgewässer in Kamen:
Hunderte Kröten, Frösche und Molche pflanzen sich hier fort.
Die Stadt Kamen ist regelmäßig im Frühjahr an der Schutzaktion des NABU beteiligt, so dass der Stadtverwaltung die Bedeutung des Gewässers und der rechtliche Status durchaus bekannt sein dürften. Der NABU hat in den letzten Jahren viel Geld und ehrenamtliches Engagement investiert, um dieses Gewässer für die Amphibien zu optimieren. Auch Kamener Kindergärten beteiligen sich hier regelmäßig an Krötenschutzaktionen. Es ist daher völlig unverständlich, dass die Stadtverwaltung eine derartige Veranstaltung am Galgenberg genehmigt hat, und so die bisherigen Erfolge zunichte macht. Wir werden diesen skandalösen Vorgang in die zuständigen Gremien einbringen, damit so etwas zukünftig verhindert werden kann.
Schädigungen solcher Biotope sind ausdrücklich verboten. Darüber hinaus sind auch alle Amphibienarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nach § 42 ist es verboten, Entwicklungsformen (also die derzeit dort schwimmenden Kaulquappen) sowie die Fortpflanzungsstätten (also die Laichgewässer) der besonders geschützten Tierarten zu beschädigen oder zu zerstören. Eine derartige Massenveranstaltung kann nicht ohne Schäden stattfinden: Uferbereiche werden zertrampelt, lebensnotwendige Strukturen für die Amphibienlarven zerstört, Teichboden aufgewühlt, was zur Nähr-stoffmobilisierung und schnelleren Verlandung des Gewässers beiträgt, Wasservegetation wird ausgerissen und stirbt durch die Trübung des Gewässers ab. Insgesamt also erhebliche Beeinträchtigungen, die verboten sind.
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