Bezüglich Ihrer Nachfrage, ob bestimmte Ausschüsse von der Regelung ausgenommen werden sollen,
werden wir keine Wertung vornehmen, weil es uns selber nicht betrifft.
Wir werden keinen Ausschuss ab- oder aufwerten und uns dementsprechend enthalten.
Ein doppeltes Sitzungsgeld finden wir gerechtfertigt, leider gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.
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