
Schon seit einigen Jahren verbreitet sich auch in Kamen der unselige Trend, Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Schotter- und Steinflächen zu ersetzen. Nicht nur Vögel, sondern auch nützliche Insekten sucht man in diesen „Gärten“ vergeblich, da diese hier keine Nahrung mehr finden.
Laut Landesbauordnung NRW sind Böden wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen und zu bepflanzen. „Schottergärten“ sind daher baurechtswidrig.
Aus diesem Grunde haben die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke/GAL für die nächste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses den Antrag gestellt, Maßnahmen gegen Schotter- und Kiesgärten im Gebiet der Stadt Kamen zu ergreifen.
Zum vollständigen Antrag geht es hier.
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