Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss der Stadt Kamen fordert den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen auf, endlich eine nachhaltige und langfristig verlässliche Strategie zur Beschulung der Schüler*innen im Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Coronapandemie, unter Einbeziehung der Schüler*innen-, Lehrer*innen- und Elternvertretungen sowie der Schulverwaltungen, vorzulegen, diese entsprechend zu kommunizieren und konsequent umzusetzen.
Begründung:
Schule benötigt Verlässlichkeit – auch in Coronazeiten!
In wenigen Tagen ist in den nordrhein-westfälischen Schulen und damit auch in den Schulen in Kamen Unterrichtsstart. Oder doch nicht?
Bis zum heutigen Tage ist völlig unklar, ob und wie die Schulen in NRW nach den Ferien wieder öffnen. Während der Ministerpräsident von einem Brückenlockdown spricht, werden nicht nur in Kamen die Schülerinnen, Lehrerinnen, Eltern und auch die Schulverwaltungen im Stich gelassen.
Bildung und unsere Kinder sind das größte Kapital und Investment in die Zukunft, das wir zur Verfügung haben. Und die Landesregierung und das dazu gehörige Schulministerium erweisen sich erneut als unfähig, wenigstens ein Stück weit Planungssicherheit für alle Beteiligten wenige Tage vor den Schulöffnungen zu präsentieren. Es gibt keine angemessene Teststrategie, keinen handlungsfähigen Digitalisierungsplan für einen möglichen Distanzunterricht für alle und vor allem keine durchdachte und fähige Kommunikation. Zudem ist völlig unklar, wie ein möglicher Präsenzunterricht aussehen soll.
Uns ist bewusst, dass zum Zeitpunkt der Sitzung des Schul- und Sportausschusses der Unterricht, in welcher Form auch immer, wieder begonnen haben wird. Uns ist aber auch bewusst, dass sich an der Planlosigkeit der Handelnden der Landesregierung nichts geändert haben wird. Und der nächste Lockdown und die nächsten Ferien in Coronazeiten kommen bestimmt.
Daher beantragen wir, dass der Schul- und Sportausschuss der Stadt Kamen o.a. Beschluss fassen möge und bitten die Bürgermeisterin, diesen an die Landesregierung und das zuständige Schulministerium weiterzuleiten.