Einbindung der politischen Gremien im Rahmen des vom Kreis Unna aufzustellenden Nahverkehrsplans

Die Mobilitätswende, und in dem Zusammenhang der ÖPNV, ist ein großes Thema für uns als GRÜNE auf den verschiedensten Ebenen. Mit dem Deutschlandticket wurde zuletzt ein sehr interessantes Angebot etabliert. Dessen Gestaltung bringt für alle Beteiligten unterschiedliche Herausforderungen mit, die es anzugehen gilt.

In der Presse war in den letzten Monaten häufiger zu lesen, dass die Gefahr gesehen wird, dass die nicht auskömmliche Finanzierung des ÖPNV dazu führen kann, dass es Einschränkungen des Angebots geben wird. Dies stünde dem Wunsch und der Notwendigkeit eines guten ÖPNV-Angebots entgegen, dass wir für das Gelingen der Mobilitätswende benötigen.
Vor diesem Hintergrund ist daher von besonderer Bedeutung, dass aktuell auf Kreisebene ein neuer Nahverkehrsplan entwickelt wird, der das Angebot der VKU gestalten soll.
Aus der Presse (Hellweger Anzeiger vom 11.08.2023) wurde in einem Interview mit Landrat Löhr deutlich, dass im Jahr 2024 erste Ergebnisse einer hierzu durch den Landrat eingesetzten nicht-öffentlichen Arbeitsgruppe vorliegen sollen.

Wann und auf welchem Wege die kreisangehörigen Kommunen und ihre politischen Gremien in den Gestaltungsprozess eingebunden werden sollen, ist bisher unbekannt. Ebenso unbekannt ist die zeitliche Planung für den Entscheidungsprozess zum neuen Nahverkehrsplan in den kommunalen Gremien.
Im Sinne eines Erhalts und möglichst einer Verbesserung des lokalen ÖPNV-Angebots ist es sinnvoll, so zeitnah wie möglich mehr Informationen zu den Inhalten des neuen Nahverkehrsplans und den Zeitplan der Umsetzung zu erhalten und stärker in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Nur so besteht bei Bedarf die Möglichkeit, auf die Neugestaltung Einfluss zu nehmen zu können.

Deshalb bitten wir die Verwaltung, sich vom Kreis Unna einen Zeitplan vorlegen zu lassen, wann und in welchem Rahmen die Stadt Kamen in die Planungen zum neuen Nahverkehrsplan des Kreises Unna einbezogen wird, und die Auswahlkriterien für die hierzu gebildete Arbeitsgruppe darzulegen.

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