Sachstandsbericht zur Erarbeitung eines Konzepts für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos

Im Umwelt- und Klimaschutzausschuss wurde am 16.03.2021 einstimmig ein Bürgerantrag zur Erstellung eines Konzepts für die Entwicklung und den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos angenommen. Herr Baudrexl hat daraufhin am 16.05.2022 zu den Plänen der GSW und dem weiteren Vorgehen berichtet.

Laut § 7c Abs. 1 EnWG dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen keine Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein. § 118 Abs. 34 EnWG gewährt vertikal integrierten Unternehmen, an deren Elektrizitätsverteilernetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, eine Übergangsfrist bis 31.12.2024. Damit fällt die GSW als Betreiberin einer öffentlichen Ladeinfrastruktur in Zukunft aus.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zur weiteren geplanten Umsetzung des Bürgerantrags.

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