Kommunale Wärmeplanung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Kamen bis zum 31.12.2023 zu beantragen.

Begründung:

Eine kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für einen gelungenen Übergang von der fossilen hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Die Fördermittel stehen nur bei Antragsstellung bis Ende Dezember 2023 mit 90% bzw. 100% zur Verfügung. Sie werden bereits ab 2024 auf 60% reduziert.

„Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind es 80 Prozent. (…) Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus — dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft getreten ist, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.“

Aus: Neue Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung I Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Der Wärmewende kommt bei der Transformation der Energieversorgung hin zur Treibhausgasneutralität eine zentrale Bedeutung zu. Die Wärmeversorgung über Netze ist einer der großen kommunalen Hebel für eine erfolgreiche Wärmewende. Denn Wärmenetze bieten eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, um die Wärmewende in Siedlungen oder ganzen Stadtvierteln umsetzen zu können. Diese „brachliegende“ Wärme ist ungenutztes Potenzial, das einen wichtigen und kostengünstigen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 leisten kann. Grundlage ist die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans.

Auf Bundesebene hat das Kabinett Mitte August einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Kommunen übertragen.

Kamen sollte die derzeitige Möglichkeit einer 100%-Förderung durch Antragstellung in 2023 nutzen, bevor die Mittel ab 2024 deutlich reduziert werden.

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