
Schon seit einigen Jahren verbreitet sich auch in Kamen der unselige Trend, Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Schotter- und Steinflächen zu ersetzen. Nicht nur Vögel, sondern auch nützliche Insekten sucht man in diesen „Gärten“ vergeblich, da diese hier keine Nahrung mehr finden.
Laut Landesbauordnung NRW sind Böden wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen und zu bepflanzen. „Schottergärten“ sind daher baurechtswidrig.