Die Genehmigung zur Nutzung eines nach § 62 des Landschaftsgesetzes NRW geschützten Biotops am Galgenberg für eine Hundeprüfung, an der über 70 Mitglieder des Deutschen Retriever Clubs teilgenommen haben, halten wir für rechtswidrig. Dieses Gewässer ist eines der bedeutendsten Amphibienlaichgewässer in Kamen:
Hunderte Kröten, Frösche und Molche pflanzen sich hier fort.
Die Stadt Kamen ist regelmäßig im Frühjahr an der Schutzaktion des NABU beteiligt, so dass der Stadtverwaltung die Bedeutung des Gewässers und der rechtliche Status durchaus bekannt sein dürften. Der NABU hat in den letzten Jahren viel Geld und ehrenamtliches Engagement investiert, um dieses Gewässer für die Amphibien zu optimieren.