Einführung eines Bürgerhaushaltes

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Darstellungsweise des Haushaltes sowie ein Konzept zur Durchführung eines Kommunalen Bürgerhaushaltes für zukünftige Haushaltsplanungen zu erarbeiten, um eine aktive Bürger*innenbeteiligung zu ermöglichen. Dieses Konzept soll entwickelt werden unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  1. In welchen Bereichen ist eine Bürger*innenbeteiligung rechtlich möglich?
  2. Welche Bereiche schlägt die Verwaltung vor?
  3. Welche Verfahren zur Bürger*innenbeteiligung sind möglich?
  4. In welchem Umfang können Bürger*innen über finanzielle Mittel entscheiden?

Über die mit einem Bürgerhaushalt verbundenen Konsequenzen für die Verwaltungsarbeit soll die Verwaltung dem Rat zeitnah Bericht erstatten.

Begründung:

Mit einem Bürgerhaushalt wird bei Bürgerinnen und Bürgern mehr Akzeptanz für politische Beschlüsse und Verwaltungshandeln erreicht, mehr Transparenz, demokratische Teilhabe und Einflussmöglichkeit geschaffen.

Umfassende Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Lebensbedingungen eröffnet Chancen für eine Stärkung der Demokratie vor Ort und bietet Mitsprachemöglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Teilnahme an Wahlen hinaus.

Gerade in schwierigen Haushaltssituationen kann eine verstärkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die Akzeptanz des Haushaltsplans entscheidend stärken.

Ziel ist es, stärker als bisher auf Ideen und Erfahrungen aus der Bürger*innenschaft zurückzugreifen und das Verständnis und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für wichtige Weichenstellungen in Kamen zu verbessern, aber auch zum Beispiel Verständnis für Sparzwänge zu entwickeln. Dabei kommt dem Bürgerhaushalt nicht die ausschließliche Funktion der Haushaltskonsolidierung zu.

Das Spektrum der Beteiligungsmöglichkeiten wird durch den Bürgerhaushalt erweitert. Der Dialog mit der Bürger*innenschaft liefert Rat und Verwaltung wertvolle Informationen, die der Entscheidungsfindung bei der Verabschiedung des Etats ein breiteres Fundament geben können. Mit dem Bürgerhaushalt werden mehr Transparenz und mehr Bürger*innennähe für die Haushaltsberatungen erreicht.

Das originäre Recht des Stadtrates, über den Haushalt abschließend zu entscheiden, bleibt selbstverständlich weiterhin gewahrt.

Zentrale Prinzipien:

  • Bürgerinnen und Bürger können bei der Erstellung des kommunalen Haushalts in einem eigenständigem Verfahren Vorschläge diskutieren und unterbreiten
  • der Rat prüft und entscheidet über die Annahme der Vorschläge
  • der Rat legt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über seine Entscheidungen und deren Umsetzung ab

Zentrale Ziele:

  • Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger über den Haushalt und die Haushaltsplanung schaffen
  • Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen und so den Dialog zwischen Bürger*innenschaft, Politik und Verwaltung verbessern
  • Entscheidungshilfen für die Politik durch Bürger*innenbeteiligung generieren
  • Verständnis und Akzeptanz für Sparzwänge erhöhen

Zentrale Bausteine des Verfahrens:

  • Information und Mobilisierung der Bevölkerung
  • Bürgerbeteiligung und Dialog, Sammlung von Vorschlägen sowie Kommentierung und Bewertung durch interessierte Bürgerinnen und Bürger
  • Auswertung, fachliche Prüfung und Beschluss in den politischen Gremien
  • Rechenschaftslegung

Erläuterung zu den zentralen Bausteinen des Verfahrens:

Information und Mobilisierung der Bevölkerung

Mit ihren Einnahmen finanzieren die Kommunen wichtige Aufgaben, die sie für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Wofür Geld ausgegeben wird, kann grundsätzlich jeder durch Einsicht in den Haushaltsplan, der jedes Jahr öffentlich ausgelegt wird, erkennen. Der Haushaltsplan wird jedoch von Fachleuten für Fachleute geschrieben. So bleiben die Informationen oft wenigen Eingeweihten vorbehalten. Für Bürgerinnen und Bürger, die zwar die Auswirkungen des Haushalts unmittelbar spüren, bleibt das komplexe Zahlenwerk in der Regel ein Buch mit sieben Siegeln. Auf eine Bürger*inneninformation zu Aufbau, Systematik und Funktionsweise des kommunalen Haushaltswesens (NKF) sollte daher verzichtet werden.

Vielmehr sollte eine allgemein verständliche Darstellungsform des Haushaltsentwurfs entwickelt und eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerhaushalt (Flyer, Broschüren, kontinuierliche Pressearbeit) installiert werden. Zum Auftakt sollte eine Informationsveranstaltung zum Verfahren des Bürgerhaushaltes und zu Beteiligungsmöglichkeiten durch Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

Bürgerbeteiligung und Dialog, Sammlung von Vorschlägen sowie Kommentierung und Bewertung durch interessierte Bürgerinnen und Bürger

Der Bürgerhaushalt gewährleistet die Mitwirkung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltsplanung. Es sind geeignete Instrumente und Kommunikationswege zu entwickeln, die der Bürger*innenschaft eine Beteiligungsmöglichkeit geben, die möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht, zeitlich unabhängig und letztlich leicht zu handhaben ist.

Unter Diversity-Grundsätzen ist es notwendig, Vorschläge von Bürgerinnen und Bürger auf verschiedene Weisen einzuholen. Das Internet bietet z.B. Dialogformate auf virtuellen Partizipationsplattformen an. Daneben ist es selbstverständlich auch notwendig, dass sich Bürgerinnen und Bürger in schriftlicher oder telefonischer Form am Bürgerhaushalt beteiligen können. Sie könnten z.B. über einen Fragebogen der Verwaltung Vorschläge unterbreiten, wie Geld eingespart, gezielter ausgegeben oder höhere Einnahmen erzielt werden können. Im Idealfall treten Verwaltung und Politik persönlich mit ihnen in einen Dialog.

Die Präsentation der unmittelbar bürger*innenrelevanten Maßnahmen und die Möglichkeit der Bewertung und Kommentierung derselben durch Bürgerinnen und Bürger sollte im Internet erfolgen. Die Beiträge sollten von der Verwaltung beantwortet werden.

Durch diese Beteiligung kann eine Bürger*innennähe erreicht werden, die Politik und Verwaltung dazu in die Lage versetzt

  • das Wissen und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und für die Kommune nutzbar zu machen
  • ihre Bewertungen bei Entscheidungen mit einzubeziehen
  • Realistischere Prioritäten zu setzen bzw. zu verändern
  • geplante oder begonnene Maßnahmen zu modifizieren
  • neue Maßnahmen aufzunehmen

Auswertung, fachliche Prüfung und Beschluss in den politischen Gremien

Politik und Verwaltung prüfen, bewerten und entscheiden über die von den Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Vorschläge. Zentral ist, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und vor allem ihre Vorschläge ernst genommen werden und so ein neues Gemeinschaftsverständnis von Bürger*innenschaft, Rat und Verwaltung entwickelt wird. Die Auswertung und Dokumentation der Bürger*innenbeteiligung und die Vorlage im Rat als eine Entscheidungsgrundlage für die Fraktionen während der Haushaltsberatung soll gewährleistet sein.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt wird gemäß Gemeindeordnung NRW vom Rat getroffen.

Rechenschaftslegung

Die Rechenschaftslegung ist ein wichtiger Baustein, um die nachhaltige Akzeptanz des Bürgerhaushalts sicherzustellen. Rechenschaft steht für das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Entscheidungen und Umsetzungen in Bezug auf die im Beteiligungsverfahren eingebrachten Vorschläge Auskunft zu geben und somit für ihr Handeln gerade zu stehen. Im Rahmen der Rechenschaftslegung kann die Bürgerschaft genau nachvollziehen, wie die Haushalts- bzw. Ausschussentscheidungen erfolgt sind und warum diese Entscheidungen getroffen wurden.

Die Stadt Kamen hat somit die Chance, ihre Zielerreichung und ihr Leistungsverhalten in regelmäßigen Abständen gegenüber ihren Bürgern darzulegen. Insgesamt birgt dieses Vorgehen eine neue Qualität im Hinblick auf die Transparenz des politischen Handelns.

Diese Informations-, Beteiligungs- und Rechenschaftsprozesse dokumentieren die Bereitschaft von Politik und Verwaltung, innovative Instrumente und Verfahren einzusetzen und sich ernsthaft auf den Dialog mit der Bürgerschaft einzulassen.

Bürgerhaushalte sind keine Instrumente direkter Demokratie. Wenn aber für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar ist, dass ihre Beteiligung und ihre Vorschläge ernst genommen werden, kann diese produktive Auseinandersetzung über die kommunalen Finanzen langfristig zu einem neuen Gemeinschaftsverständnis von Bürger*innenschaft, Rat und Verwaltung führen.

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