Maßnahmen gegen Schotter- und Kiesgärten im Gemeindegebiet der Stadt Kamen

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung der Stadt Kamen

  1. in einem schriftlichen Bericht für die nächste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses darzulegen, wie sie S. 8 Absatz 1 Landesbauordnung NRW angesichts der zunehmenden Anzahl von Vorgärten aus Kies, Schotter o.ä. umzusetzen gedenkt.
  2. zu prüfen, inwiefern die Abwassersatzung der Stadt Kamen angepasst werden kann, um zukünftig „Schottergärten“ als versiegelte Flächen in die Gebührenpflicht zu nehmen.
  3. Beratungsangebote für Gartenbesitzer*innen anzubieten, die Informationen für eine pflegeleichte und ökologisch wertvolle Gartengestaltung beinhalten.
  4. in zukünftigen Bebauungsplänen über Verbote oder Gestaltungsgebote darauf hinzuwirken, dass Vorgärten begrünt werden müssen und nicht versiegelt werden dürfen.

Begründung:

Laut des NABU haben gerade Vorgärten und kleine Grünflächen eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt. Sie bilden ökologische Trittsteine für Pflanzenarten, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Trittstein zu Trittstein wandern. Grünflächen liefern saubere, frische Luft. Schotter- und Kiesflächen heizen sich dagegen stärker auf, speichern Wärme und strahlen sie wieder ab. Neben der abnehmenden Artenvielfalt wird die Zunahme an Schotter- und Kiesgärten für das Stadtklima zum Problem.

Aus S. 8 Absatz 1 der Landesbauordnung NRW geht eine Verpflichtung zur Begrünung von nicht überbauten Grundstücksflächen hervor. Demzufolge sind Böden wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und andererseits sind sie zu begrünen und zu bepflanzen. Sogenannte „Schottergärten“ sind somit baurechtswidrig.

Vorgärten prägen das Erscheinungsbild ganzer Wohnquartiere in unserer Stadt. Bereits seit einigen Jahren macht sich auch in Kamen ein unübersehbarer Trend breit, der Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Schotter- und Steinflächen ersetzt.

Nicht nur Vögel haben das Nachsehen, auch Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen und Hummeln sucht man in diesen Gärten vergeblich, da diese hier keine Nahrung mehr finden. Die wenigen Pflanzen, die es diesen Gärten gibt, sind als Nahrungsquelle oft unbrauchbar. Vor dem Hintergrund des häufig diskutierten Artensterbens ist das nicht hinnehmbar.

Schotter- und Kiesgärten behindern darüber hinaus die Versickerung und haben negative Auswirkungen auf das Stadtklima. Laut einer Studie des LANUV aus 2018 ist das Ruhrgebiet bereits jetzt von großen Hitzebelastungen betroffen. Gerade vor dem Hintergrund der Klimafolgenanpassung, zunehmender Starkregenereignisse und länger anhaltender Dürre- und Trockenperioden im Sommer ist einer voranschreitenden Versiegelung von Grünflächen entgegen zu wirken.

Mit einer unkontrollierten Ausweitung der Schottergärten wird eine weitere Reduzierung des innerstädtischen Grüns vorgenommen. Das führt zu geringerer Verdunstung und damit auch geringerer Abkühlung. Das hat gravierende Folgen auf das Mikroklima.

Neben den immensen Folgen auf den Menschen hat diese Art der Gartengestaltung enormen Einfluss auf städtebauliche Qualitäten in unserer Stadt. Straßenzüge wirken hierdurch uniform und grau.

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