Anpassung des Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kamen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt für den nächsten Umwelt- und Klimaschutzausschuss eine Anpassung des bestehenden „Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts“ der Stadt Kamen zu erstellen.
Dabei sollen insbesondere die tatsächlichen und sich abzeichnenden rechtlichen Rahmenbedingungen mit einbezogen werden.
Es ist darüber hinaus eine Aussage zu treffen, welche (finanziellen und personellen) Ressourcen für die zeitnahe Umsetzung des novellierten „Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts“ erforderlich sind.

Begründung:

Das Thema Klimaschutz gelangt auf vielen politischen Ebenen (Vereinte Nationen, Europäische Union, Bundesregierung) zunehmend in den Fokus. Es stehen auf der Europäischen Ebene und in Deutschland Änderungen in den rechtlichen Regelungen an, die auch Auswirkungen auf die lokale Ebene, also auf uns in Kamen, haben werden. Diese angestrebten rechtlichen Änderungen auf Bundesebene, die vor allem durch den am 29.04.2021 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 (Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz) angestoßen wurden, unterstreichen die Notwendigkeit eines intensiveren und generationengerechteren Engagements für den Klimaschutz. Die bisherige Zielsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wird in diesem Schritt gestrafft und soll zeitnah um ein maßnahmenzentriertes Sofortprogramm ergänzt werden. Der Rat der Stadt Kamen hat am 07.03.2013 beschlossen, für die Stadt ein Integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen. Beschlossen wurde das Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kamen (IKSK) in der Ratssitzung am 10.03.2016. Die Stadt Kamen hat sich, gestützt durch den Stadtrat, auf den Weg gemacht zu Handeln. Die Kurzfassung des IKSK enthält auf Seite 42 die folgende Aussage: „Mit der Verwirklichung der beschriebenen Strategien kann umgehend begonnen werden. Mit den ausgearbeiteten Szenarien für 2035 liegt ein hinreichend quantifizierter Zwischenschritt vor, um auch mittelfristig die richtigen Schwerpunkte im Auge zu behalten. Der Erfolg dieser Strategie sollte regelmäßig überprüft werden. Mit dem Bilanzierungstool ECORegion liegt ein Instrument vor, mit dem die Energie-und CO2-Bilanz ständig aktualisiert und um weitere regionale Daten ergänzt werden kann. Mindestens alle fünf Jahre sollte darauf aufbauend eine Überprüfung und Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erfolgen.“ Die Verabschiedung des IKSK liegt im Jahr 2021 fünf Jahre in der Vergangenheit. Eine Überprüfung und Aktualisierung des vorliegenden IKSK ist alleine schon vor diesem Hintergrund erforderlich. Wie weiter oben dargestellt, zeigt sich eine deutliche Dynamisierung in der Rechtsetzung zum Klimaschutz. Die anstehende Überprüfung und Aktualisierung des IKSK sollte deshalb dringend an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Kamen darf nicht durch Untätigkeit den Anschluss beim Klimaschutz verlieren. Vor diesem Hintergrund ist das IKSK durch die Verwaltung in Zukunft fortlaufend anzupassen. Für die anschließende, konsequente Umsetzung des novellierten Klimaschutzkonzeptes sind angepasste personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. Diese sind ebenfalls darzustellen, um die anstehenden finanziellen Auswirkungen zu kennen und im Haushalt und Stellenplan des Jahres 2022 zu erfassen.

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